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02Mai/24

O-Ton: Beim Kindesunterhalt auch sehr hohe Zahlungen möglich

Wenn Väter ein hohes Einkommen haben, können sie verpflichtet sein, den höchsten Satz der Düsseldorfer Tabelle von 200% zu zahlen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz entschied, musste ein gutverdienender Architekt entsprechend zahlen. Das Gericht sah keine Hinweise für einen geringeren Unterhalt. Weiter