Werbung soll die Verbraucher informieren. Dazu gibt es klare Regeln. So sollen alle wesentlichen Informationen für einen Kauf enthalten sein. Andernfalls sind sie wettbewerbswidrig. Solche Werbung nennt man juristisch „Aufforderung zum Kauf“.
Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Dann ist es wettbewerbswidrig und dann können Sie abgemahnt werden. Wenn Sie für den Kauf eines Autos werben, dann müssen unbedingt Angaben zur Automatisierung enthalten sein, nämlich zur Leistung, Hubraum und Kraftstoffart. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de
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