O-Ton: Bus hat Vorrang – aber nur mit Blinker

Will ein Bus von der Haltestelle abfahren, hat er grundsätzlich Vorfahrt. Allerdings muss der Busfahrer rechtzeitig blinken und sich vergewissern, dass andere Autos nicht stark bremsen müssen. Tut er dies nicht, haftet bei einem Unfall das Busunternehmen, entschied das Oberlandesgericht Celle.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, rät:

O-Ton: Wenn ein Bus an einer Haltestelle steht und man den Eindruck hat, er fährt gleich wieder an, weil die Leute bereits alle aus- oder wieder eingestiegen sind, würde ich auch dann, wenn der Bus in dem Moment nicht blinkt, dazu raten, den Bus nicht zu überholen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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