O-Ton: Diebstahl muss nachvollziehbar sein und im Zweifel bewiesen werden

Ein Versicherungsnehmer wollte seine Versicherung für einen Autodiebstahl in Anspruch nehmen. Aufgrund von Ungereimtheiten und unterschiedlichen Angaben musste er den Diebstahl beweisen.

Das Landgericht Coburg wies die Klage eines Mannes ab, der schwerwiegende Zweifel an seiner Ehrlichkeit hinterlassen hatte.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie sollten nicht widersprüchliche Angaben machen, denn dann wird bei der Versicherung natürlich der Verdacht geweckt, da stimmt was nicht. Wenn Sie erst sagen, es hat keiner etwas gesehen, dass niemand gesehen hat, wie sie das Auto abgestellt haben. Und dann sagen Sie auf einmal, doch es gibt Zeugen. Wenn Sie unterschiedliche angaben zum Kilometerstand machen, dann liegt doch der Verdacht sehr nahe, dass der Diebstahl gestellt ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.