Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss E-Scooter fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen. So erging es einem Mann, der mit erheblichen Mengen Kokain im Blut erwischt wurde. Geldstrafe und ein Fahrverbot – das war die Konsequenz, bestätigte das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Er hat vom OLG Zweibrücken eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bekommen, dazu noch ein Fahrverbot von einem Monat. Das OLG hat an dem Fahrverbot festgehalten, weil es gesagt hat: Es ist gefährlich mit einem E-Scooter unter Drogeneinfluss zu fahren. Sie müssen ja Ihr Gleichgewicht beherrschen und es besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden. – Länge 25 sec.
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