O-Ton: Eingesperrt auf dem stillen Örtchen

Wer seinen Kollegen auf der Betriebstoilette einsperrt, riskiert seinen Job. So entschied das Arbeitsgericht Siegburg. In dem Fall hatte ein Lagerist seinen Kollegen auf der Toilette eingesperrt. Der Kollege saß fest, bis er schließlich die Toilettentür auftrat. Der Arbeitgeber kündigte dem Lageristen fristlos. Dessen Kündigungsschutzklage blieb erfolglos.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Mann war in der Toilette eingesperrt und konnte sich nur dadurch befreien, dass er die Toilettentür eintrat. Dann hat der Arbeitgeber gesagt: Dich schmeißen wir raus, das können wir hier nicht gebrauchen. Und das Gericht hat gesagt: Zu Recht, hier ist die Betriebsfrieden gestört worden und hier gab’s auch die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses . Das hätte er wissen müssen, dass er sich nur noch mit dem Zerstören des Betriebseigentums (Toiletten Tür) hat befreien können und deshalb war die Kündigung rechtmäßig. – Länge 27 sec.

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