Die Jobcenter müssen sich im Rahmen von Hartz-lV Zahlungen auch an den Mietkosten beteiligen oder diese ganz übernehmen. Ob eine Miete angemessen ist, orientiert sich an der Wohnungsmarktlage. Die Mietobergrenzen sind dementsprechend zu erhöhen, entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Das Gericht rügte die Berechnungsmethoden der Jobcenter als nicht schlüssig.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: In die Berechnungsgrundlage hat man viele Mieten von Großvermietern genommen, von Genossenschaften. Die liegen in der Regel unter dem Durchschnitt. Und dann auch noch von einer größeren Fläche und nicht berücksichtigt, dass es in bestimmten Teilen der Stadt besonders teuer war. Als Berechnungsgrundlage dürfen nicht nur Wohnungen aus dem einfachen und mittleren Segment genommen werden. Deshalb sind die Jobcenter auch aufgefordert, ihre Berechnungsgrundlage bei steigenden Mieten auch nach oben anzupassen. – Länge 27 sec.
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