Hilfebedürftige, deren Einkommen monatlich schwankt, können vom Jobcenter zunächst vorläufig Grundsicherungsleistungen erhalten. Unterm Strich aber werden die Ansprüche dann anhand der tatsächlich erzielten Einkünfte ermittelt.
Dies kann dazu führen, dass man für einige Monate noch Nachzahlungen bekommt, für andere aber etwas zurückerstatten muss. Betroffene können jedoch nicht nur gegen Bescheide für einzelne Monate vorgehen, so das Sozialgericht Dresden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn man dann ein schwankendes Einkommen hat, dann wird am Ende abgerechnet und es kann sein, dass man für manche Monate etwas bekommt und für andere, weil man da mehr verdient hat, etwas zurück erstatten muss. Das Sozialgericht hat aber entschieden, man kann jetzt nicht nur Rechtsmittel gegen die Monate einlegen, wo man etwas erstatten muss. Sondern alle Bezüge werden saldiert. Und dann wird geschaut, ob man etwas bekommt oder erstatten muss. Rosinenpickerei geht nicht. – Länge 28 sec.
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