O-Ton + Kollegengespräch: Gekaufte Kundenbewertungen sind tabu

Wenn ein Unternehmen mit Kundenbewertungen wirbt, die mit Vergütungen belohnt wurden, dann ist das irreführend und verstößt damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So entschied das Landgericht Hannover. In dem Fall hatte ein Wettbewerbsverband gegen einen Online-Shop geklagt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:

O-Ton: Da hat das Landgericht in Hannover gesagt: also solche Bewertungssysteme für positive Bewertungen sind echt irreführende Werbung. Weil: Der Verbraucher erwartet eigentlich, dass der Kunde sagt – fand ich gut oder fand ich nicht gut. Und nicht, dass ein Kunde sagt: Fand ich gut, weil ich kriege was dafür. – Länge 18 sec

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Kollegengespräch: Gekaufte Kundenbewertungen sind tabu

Wenn ein Unternehmen mit Kundenbewertungen wirbt, die mit Vergütungen belohnt wurden, dann ist das irreführend und verstößt damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So entschied das Landgericht Hannover. In dem Fall hatte ein Wettbewerbsverband gegen einen Online-Shop geklagt. Der Laden hatte Kunden für ihre Bewertungen Vergütungen in Form eines Punktesystems angeboten. Diese Punkte konnten für weitere Einkäufe genutzt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Schauen Sie auf Bewertungen von anderen im Netz?
2. Wie war dieser Fall genau?
3. Und das haben die Richter auch nicht positiv bewertet?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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