Viele Weihnachtsgeschenke treffen voll ins Schwarze, manche nicht. Was ist, wenn das ausgepackte Präsent schon Mängel hat oder schlicht kaputt ist? Das Problem: Die Person, der das Geschenk gilt, hat dieses im Regelfall nicht selbst gekauft und somit auch keinen Kassenbon.
Kann ich ein Geschenk umtauschen, das mir nicht gefällt oder sogar beschädigt ist?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Zunächst einmal: Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Das gibt es nicht, das hat sich in den Köpfen verankert, weil viel Händler aus Kulanz sagen: Natürlich darfst Du umtauschen usw. Das gibt es nicht für Sachen, die ich im Laden kaufe. Wer online bestellt, der hat immer 14 Tage Umtauschrecht. Und er muss es nicht begründen, er kann es einfach so zurück geben. – Länge 16 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Weihnachtsgeschenke umtauschen – was geht? Was geht nicht?
Viele Weihnachtsgeschenke treffen voll ins Schwarze, manche nicht. Was ist, wenn das ausgepackte Präsent schon Mängel hat oder schlicht kaputt ist? Das Problem: Die Person, der das Geschenk gilt, hat dieses im Regelfall nicht selbst gekauft und somit auch keinen Kassenbon.
Kann ich ein Geschenk umtauschen, das mir nicht gefällt oder sogar beschädigt ist?
Beim Umtausch gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen stationärem Handel und Onlineshops. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wann darf ich umtauschen?
2. Beim Mangel darf ich zurück geben?
3. Und was ist mit Gutscheinen?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.