O-Ton + Kollegengespräch: Pizzalieferservice muss für Musik im Verkaufsraum nicht zahlen

Zum Mitnehmen gratis dazu: Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferanten kommt oft vor. Muss der dafür GEMA-Gebühren zahlen? Nein, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de – muss ich denn andernorts für Musik zahlen?

O-Ton: Interessant ist die Frage zu beurteilen: Wie ist es eigentlich in einem Restaurant? Weil da gehen die Leute zum Essen hin und sind auch nicht zur Aufnahme der Musik bereit. Das könnte auch dagegen sprechen, dass der Restaurantinhaber was zahlen muss. Anders ist es, wenn ich ein Konzert übertrage oder die Fußballrechte – das kennen wir alles. Aber ansonsten ist es wie beim Zahnarzt, da gehe ich auch nicht wegen der musikalischen Freuden hin, sondern weil ich muss! Und da werde ich auch zufällig von der Musik erreicht und da ist Schluss. – Länge 26 sec

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Kollegengespräch: Pizzalieferservice muss für Musik im Verkaufsraum nicht zahlen

Zum Mitnehmen gratis dazu: Musik im Verkaufsraum eines Pizzalieferanten kommt oft vor. Muss der dafür GEMA-Gebühren zahlen? Nein, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Zuvor hatten Außendienstler in der Pizzeria bei drei Besuchen festgestellt, dass jeweils ein Fernseher mit angestelltem Ton lief – darauf wollte die GEMA Geld.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie haben die Richter ihre Entscheidung begründet?
2. Dennoch gibt es immer wieder Streit um solche Orte – werden GEMA-Gebühren fällig oder nicht?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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