O-Ton + Kollegengespräch: Wann kann ich vom gebuchten Urlaub zurücktreten?

Waldbrände und Hochwasser haben Urlaubsgebiete in Europa beeinträchtigt. Kann ich meine gebuchte Reise in solche Gebiete einfach absagen und den Urlaub stornieren? In dem meisten Fällen wird eine Entschädigung für den Reiseveranstalter fällig. Es gibt auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes – nicht zu verwechseln mit den Reisehinweisen. Aber auch ohne Warnung könnte ein Rücktrittsgrund vorliegen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gab gar keine Reisewarnung, weil das Auswärtige Amt auch 48 Stunden gebraucht hat, um auf eine Krisensituation zu reagieren, dann kann ich bei Gericht noch gute Chancen haben, trotzdem meine Reise kostenfrei stornieren zu können, weil einfach die Voraussetzungen da waren, dass ich stornieren durfte. – Länge 21 sec.

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Kollegengespräch: Wann kann ich vom gebuchten Urlaub zurücktreten?

Waldbrände und Hochwasser haben Urlaubsgebiete in Europa beeinträchtigt. Kann ich meine gebuchte Reise in solche Gebiete einfach absagen und den Urlaub stornieren? In dem meisten Fällen wird eine Entschädigung für den Reiseveranstalter fällig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn ich nicht mehr in die gebuchte Region reisen möchte – was dann?
2. Auf was muss ich bei einer Reiserücktrittsversicherung aufpassen?
3. Es gibt die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes – nicht zu verwechseln mit den Reisehinweisen. Sind diese Warnungen als Rücktrittsgrund ausreichend?

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