O-Ton: „Krankfeiern“: Fristlose Kündigung nach Party

Wer krankgeschrieben ist, soll sich erholen, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Das bedeutet nicht, dass man das Bett hüten muss. Spaziergänge oder Ähnliches sind möglich. Wer aber an ein Party teilnimmt, riskiert seinen Job. Eine Pflegeassistentin hatte sich zum Wochenendspätdienst krankgemeldet und wurde auf einer Party fotografiert.

Das Arbeitsgericht Siegburg sah fristlose Kündigung in diesem Fall als gerechtfertigt an.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer sich krank schreiben lässt, um nicht arbeiten zu müssen, damit man ordentlich feiern kann, der darf um seinen Job berechtigt fürchten. Der darf fristlos entlassen werden, selbst wenn eine Krankschreibung, eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Das ist ihm nicht, wenn er überführt wird, gar nicht krank gewesen zu sein. – Länge 18 sec.

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