O-Ton + Magazin: Ohne Anhörungsbogen kein Bußgeld

Ein Knöllchen für einen Parkverstoß muss gezahlt werden. Allerdings muss die Behörde auch nachweisen, dass sie einen Anhörungsbogens dazu verschickt hat. Und wenn nicht? Ist dann das Bußgeld hinfällig? Ja, entschied das Amtsgericht Andernach.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Behörde konnte nicht nachweisen, dass der Anhörungsbogen abgesandt wurde. Sie hatte keinen Vermerk in ihren Akten „Versand des Bogens“. Und deswegen hat das Gericht entschieden, dass der Anhörungsbogen nicht formgerecht zugestellt wurde. Der Halter des Fahrzeugs musste kein Bußgeld bezahlen. – Länge 20 sec

Mehr Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ohne Anhörungsbogen kein Bußgeld

Ein Knöllchen für einen Parkverstoß muss gezahlt werden. Allerdings muss die Behörde auch nachweisen, dass sie einen Anhörungsbogens dazu verschickt hat. Und wenn nicht? Ist dann das Bußgeld hinfällig? Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird oder Sie einer Straftat beschuldigt werden, dann muss Ihnen ein Anhörungsbogen übersandt werden. Denn Sie müssen ja die Möglichkeit haben, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. – Länge 14 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Ihnen kein Anhörungsbogen übermittelt wurde, dann müssen Sie das Bußgeld auch nicht bezahlen. – Länge 6 sec

In dem Fall hatte der Lkw des späteren Klägers falsch geparkt. Die Verwaltungsbehörde verschickte nach eigenen Angaben einen sogenannten „Fragebogen zur Fahrermittlung“. Der blieb jedoch unbeantwortet, daraufhin wurde ein Kostenbescheid erlassen. Dagegen klagte der Mann und erklärte, keinen Anhörungsbogen erhalten zu haben. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Behörde konnte nicht nachweisen, dass der Anhörungsbogen abgesandt wurde. Sie hatte keinen Vermerk in ihren Akten „Versand des Bogens“. Und deswegen hat das Gericht entschieden, dass der Anhörungsbogen nicht formgerecht zugestellt wurde. Der Halter des Fahrzeugs musste kein Bußgeld bezahlen. – Länge 20 sec

Mehr Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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