Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids nach Einspruch muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen. Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt, so das Amtsgericht Maulbronn. In dem Fall sollte der Betroffene nach einem Unfall ein Bußgeld zahlen, wehrte sich und das Verfahren wurde eingestellt. Die Auslagen sollte er selbst übernehmen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn die Behörde einen Bußgeldbescheid zurücknimmt, muss sie die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen, die der Betroffene hatte, ersetzen. Also auch die Anwaltskosten. Anwaltskosten gehören dazu, denn die wären ja nicht angefallen, wenn nicht der Bußgeldbescheid gekommen wäre. - Länge 15 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.