O-Ton + Magazin: Paketscanner sind wie Handys zu werten – Geldbuße bei Benutzung am Steuer

Wenn Fahrer eines Paketdienstes während der Fahrt ihren Paketscanner benutzen, werden wie beim Handy 120 Euro Geldbuße fällig. Der Scanner ist ein elektronisches Gerät im Sinne des Verkehrsrechts und die Geldbuße gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

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O-Ton: Sie sollen ja beim Autofahren nicht abgelenkt sein und da ist es egal, ob Sie von einem Handy abgelenkt werden oder von einem Diktiergerät oder ob Sie einen Paketscanner in der Hand halten. Denn all das lenkt Sie vom Straßenverkehr ab und stellt dadurch eine Gefährdung für andere dar. – Länge 18 sec

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Magazin: Paketscanner sind wie Handys zu werten – Geldbuße bei Benutzung am Steuer

Wenn Fahrer eines Paketdienstes während der Fahrt ihren Paketscanner benutzen, werden wie beim Handy 120 Euro Geldbuße fällig. Der Scanner ist ein elektronisches Gerät im Sinne des Verkehrsrechts und die Geldbuße gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht Hamm.

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O-Ton: Sie sollen ja beim Autofahren nicht abgelenkt sein und da ist es egal, ob Sie von einem Handy abgelenkt werden oder von einem Diktiergerät oder ob Sie einen Paketscanner in der Hand halten. Denn all das lenkt Sie vom Straßenverkehr ab und stellt dadurch eine Gefährdung für andere dar. – Länge 18 sec

sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war eindeutig.

O-Ton: Ein Paketbote bediente während der Fahrt seinen Paketscanner und dann muss er ja auch drauf schauen, das ist ja nicht so, das ist alles voll automatisch läuft. Er schaut, wo ist die nächste Adresse, wo muss er hinfahren und ist im Moment abgelenkt vom Straßenverkehr. Und das Oberlandesgericht Hamm hat dann entschieden, das Bedienen als Paketscanners wird genauso bewertet wie Telefonieren am Handy mit 120 € Geldbuße. – Länge 21 sec.

Für Autofahrer bedeutet die Entscheidung: Wer sich rausreden wolle, er habe nur ein Diktiergerät benutzt und kein Handy – es dürfte schwer werden, dies vor Gericht zu beweisen. Bettina Bachmann.

O-Ton: Alle elektronischen Geräte, die sie in die Hand nehmen und die nicht in der Festhaltevorrichtung stecken, sind solche Geräte und das ist ja auch im Gesetz nicht nur auf Handys beschränkt. Also diese Ablenkung ist gegeben, sobald Sie irgendwas in die Hand nehmen und etwas eintippen. – Länge 18 sec.

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