Ein Verkehrsunfall kann nicht nur zu körperlichen Schäden, sondern auch zu erheblichen seelischen Beeinträchtigungen führen. Vor dem Landgericht Heidelberg wollte ein Dame daher Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld erstreiten, da sie bei einem Unfall ihre 89-jährige Mutter verloren hatte.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Und sie machte ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro geltend, weil sie ein besonders inniges Verhältnis zu ihrer Mutter hatte und besonders unter dem Tod gelitten hat. Und ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro. Sie hat nämlich nach dem Tod psychische Beeinträchtigungen gehabt. – Länge 20 sec.
Die Richter entschieden auf 5.000 Euro Hinterbliebenengeld, Schmerzensgeld gab es keins. Zur Begründung hieß es: Die Depression der Klägerin sei nicht kausal für den Unfall, sondern für den Tod ihrer Mutter allgemein. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld nach Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall kann nicht nur zu körperlichen Schäden, sondern auch zu erheblichen seelischen Beeinträchtigungen führen. In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Heidelberg aber einige Voraussetzungen für den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens festgelegt. Mehr dazu jetzt.
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O-Ton: Schmerzensgeld bekommen Sie, wenn Sie ein Mehr an Schmerzen haben als normalerweise zum Beispiel nach einem Unfall oder nach dem Tod eines Menschen üblich sind. – Länge 9 sec.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und für das Hinterbliebenengeld hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Kriterien entwickelt. Dabei spielt die Nähe zum Opfer immer eine Rolle. Auf keinen Fall aber gibt es immense Summen wie in den USA.
O-Ton: In Deutschland sind die Schmerzensgeldansprüche oder auch die Ansprüche aus Hinterbliebenengeld immer im fünfstelligen Bereich. Und zwar im niedrigschwelligen fünfstelligen Bereich maximal. – Länge 11 sec.
In dem Fall der Heidelberger Richter hatte eine Frau bei einem Verkehrsunfall ihre 89-jährige Mutter verloren. Bettina Bachmann.
O-Ton: Und sie machte ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro geltend, weil sie ein besonders inniges Verhältnis zu ihrer Mutter hatte und besonders unter dem Tod gelitten hat. Und ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro. Sie hat nämlich nach dem Tod psychische Beeinträchtigungen gehabt. – Länge 20 sec.
Die Richter entschieden auf 5.000 Euro Hinterbliebenengeld, Schmerzensgeld gab es keins. Zur Begründung hieß es: Die Depression der Klägerin sei nicht kausal für den Unfall, sondern für den Tod ihrer Mutter allgemein. Zudem hatte die betagte Dame eine Reihe von Vorerkrankungen, daher sei mit dem Ableben zu rechnen gewesen. Mehr zu dem Urteil unter www.verkehrsrecht.de.
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