Wenn ein Vermieter die Wohnung für sich selbst haben will, müssen Mieter oft ausziehen. Nun hat das Berliner Landgericht im Januar 2024 eine besondere Lösung gefunden: auszug ja, aber erst nach 24 Monaten. Hintergrund ist die sogenannte Sozialklausel.
Diese legt fest, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich ist, wenn sie für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeutet.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, wir wiegen die unterschiedlichen Interessen mal ab. Und haben dann gesagt: Zwei Jahre darf die Person noch wohnen bleiben. Das ist eine ausreichende Zeitspanne, sich noch auf einen möglichen Wohnungswechsel vorzubereiten. Eine schnelle Eigenbedarfskündigung ist hier nicht durchsetzbar. – Länge 20 sec.
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