Es ist ein Trend: Überwachungskameras am Haus. Jedoch sind diese nicht ohne Weiteres zulässig. Schließlich könnten Rechte der Nachbarn beeinträchtigt werden. Also sind Kameras unzulässig, die das allgemein zugängliche Treppenhaus filmen oder den Grundstücksbereich der Nachbarn, entschied das Amtsgericht Bad Iburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man muss die Überwachungskamera so einstellen, dass Nachbarn oder Fremde nicht gefilmt werden können. Ich habe ein Anrecht darauf, dass niemand gefilmt wird, der mich besucht. Also, man kann sich dagegen wehren, wenn der Nachbar Überwachungskameras installiert, die auch Teile meines Eingangs überwachen können. – Länge 24 sec.
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