Wenn ein Fahrer sich beim Ende einer Gefahrenstelle irrt, liegt keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung vor, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall war der Mann statt mit 100 Stundenkilometern mit 35 mehr geblitzt worden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über den weiteren Verlauf:
O-Ton: Ein Fahrer wurde wegen vorsätzlicher Übertretung der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 240 Euro verurteilt. Er sagte aber, er habe sich geirrt. Er habe geglaubt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung schon aufgehoben sei. Außerdem sei die Straße gar nicht mehr uneben gewesen und alle anderen Fahrzeuge seine auch viel schneller gefahren. Daraufhin hat das OLG Brandenburg die Strafe um die Hälfte auf 12o Euro reduziert. – Länge 22 sec
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