Auch in einer Einbahnstraße muss ein ausparkender Fahrer damit rechnen, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt. Bei einem Unfall haftet der Ausparkende auch in einer Einbahnstraße allein, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall, der sich auf einem Autobahnparkplatz ereignete. Weiter
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O-Ton: Aufpassen beim Ausparken
Wer ausparkt, muss besonders vorsichtig sein. Bei Unfällen spricht der allererste Anschein für die Schuld des Ausparkenden. So entschied auch das Amtsgericht München. In dem Fall ging es um eine Kollision mit einem Schaden von knapp 2.000 Euro. Weiter
O-Ton: Fahrer eines stehenden Fahrzeugs haftet bei Unfall nicht
Auch beim Parken können Unfälle geschehen, genauer gesagt, beim Ausparken. Den Fahrer eines stehenden Autos trifft dann aber keine Schuld, da er nicht gegen seine Verkehrspflichten verstößt. Er haftet somit auch nicht für den Schaden. So entschied das Landgericht Saarbrücken. Weiter