Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Jahr 2023 steuer- und abgabenfrei gewähren können. Die Höhe der IAP ist frei wählbar, beträgt aber maximal 3.000 Euro. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern bei der Zahlung unzulässig ist. Weiter
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Kollegengespräch: Verschweigen der Schwangerschaft bei befristeten Arbeitsverträgen: Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
Der Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist hoch – eine Schwangerschaft bei Abschluss eines Arbeitsvertrages muss in der Regel nicht offengelegt werden. Gilt dies auch für befristete Arbeitsverträge? Ja, entschied das Arbeitsgericht Gera. Weiter