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30Aug/10

O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab. – Länge 16 sec.

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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30Aug/10

O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 25 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

Beleidigungen auf dem Fußballplatz können teuer werden. Aber auch die Strafen für Beleidigungen am Spielfeldrand durch Zuschauer sind nicht eben billig. Hören Sie mal den kompletten Fall, den das Amtsgericht Lingen entscheiden musste.

Beitrag:

Es ging hoch her im Stadion:

O-Ton: SFX

Am Ball waren allerdings keine Profis, sondern zwei Jugendmannschaften. Und ein Verein hatte sein Stadion kostenlos für die Partie zur Verfügung gestellt, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“ und ähnliches. – Länge 8 sec.

Die deftigen Worte trieben manchem nicht nur die Schamröte ins Gericht, sondern holten auch das Verbandssportgericht auf dem Plan. Es verdonnerte den Sportverein zu einer Strafe von 400 Euro.

O-Ton: SFX

Der Sportverein wollte nun die Strafe von dem pöbelnden Vater erstattet bekommen und zog seinerseits vor Gericht.

O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei hier eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. – Länge 30 sec.

Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf den Rängen bei anderen Spielen bemerkbar machen wird …..

O-Ton: Hier sind wir im Amateurbereich, passend zur Bundesligasaison muss man vielleicht manche Worte auch abwägen. Aber manchmal geht es da auch deftiger zu. – Länge 10 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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27Aug/10

O-Ton + Magazin: 18 Punkte – Führerschein weg

O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte – wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit – wird Ihnen der Führerschein entzogen. – Länge 16 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: 18 Punkte – Führerschein auch für Falschparker weg

Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat – für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein.

Text:

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum: Nur Raser bekommen Punkte in Flensburg. Nein, alle Verkehrssünden werden registriert, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte – wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit – wird Ihnen der Führerschein entzogen. – Länge 16 sec.

Diese Erfahrung musste auch ein Autofahrer machen, der seinen Führerschein abgeben sollte. Die Begründung – lax formuliert: Der Kandidat hat 18 Punkte!!

O-Ton: SFX

Er wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht:

O-Ton: Der Mann legt Widerspruch ein mit der Begründung: Die Punkte-Berechnung sei fehlerhaft, weil er auch Punkte erhalten habe für mehrfaches Parken ohne gültigen Parkschein. – Länge 10 sec.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Punkt ist Punkt! Und wer 18 Punkte hat, ist unwiderleglich, so wird es dann vermutet, ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Und es findet eben keine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen statt. Wenn ein Punkt eingetragen ist, dann hätte man gleich damals dagegen vorgehen müssen, aber nicht, wenn die 18 Punkte erreicht sind. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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27Aug/10

O-Ton + Magazin: Altes Auto nicht zum Ausschlachten

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Daraufhin hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass man ein Auto nicht einfach zum Ausschlachten annoncieren kann und sich dann nicht mehr drum kümmert, was damit wird. Wenn man es verschenkt, ist man immer noch verantwortlich für das, was mit dem Auto danach geschieht. Man muss sich also vergewissern, ob derjenige, dem man das Auto schenkt, auch zuverlässig ist und es danach entsorgen wird. – Länge 23 sec.
 
Worauf man bei der Entsorgung des alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten muss, ist unter www.verkehrsrecht.de nachzulesen.

Magazin: Altes Auto darf nicht zum Ausschlachten verschenkt werden

Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Das kann eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle sein. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar.

Text:

Diese bittere Erfahrung musste eine junge Frau machen. Sie hatte ihren 20 Jahre alten Wagen in einer Anzeige zum Ausschlachten angeboten, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Daraufhin kam ein Interessent, dem sie kostenlos das Auto überließ und ihm auch Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief überließ. Kurze Zeit später wurde der Wagen an einer Straße aufgefunden. – Länge 10 sec.

Der Wagen hatte kein Kennzeichen mehr, jedoch noch Benzin und Öl. Von dem Abnehmer fehlte dagegen jede Spur: Er konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden, da er unter der von ihm angegebenen Adresse nicht gemeldet war.

O-Ton: SFX

O-Ton: Daraufhin hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass man ein Auto nicht einfach zum Ausschlachten annoncieren kann und sich dann nicht mehr drum kümmert, was damit wird. Wenn man es verschenkt, ist man immer noch verantwortlich für das, was mit dem Auto danach geschieht. Man muss sich also vergewissern, ob derjenige, dem man das Auto schenkt, auch zuverlässig ist und es danach entsorgen wird. – Länge 23 sec.

Aus Schaden wird man schlau, darum der Tipp der Expertin:

O-Ton: Sie hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen, da ist ja auch die Adresse vermerkt. In dem Fall war es ja so, dass er nur mit seinen Personalien unterzeichnet hat und gar nicht dort gemeldet war unter der Adresse, die er im Vertrag angegeben hat. – Länge 16 sec.

Worauf man bei der Entsorgung des alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten muss, ist unter www.verkehrsrecht.de nachzulesen.

Absage

 

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27Aug/10

Altes Auto: Keine Schenkung zum Ausschlachten

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte eine junge Frau ihr über 20 Jahre altes Auto in einer Anzeige zum Ausschlachten angeboten. Den Wagen hatte sie bei der zuständigen Stelle bereits vorläufig abgemeldet. Auf ihre Anzeige hin meldete sich ein Interessent, dem sie das Fahrzeug samt Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kostenlos überließ, nachdem er einen Übernahmevertrag mit seinen Personalien unterzeichnet hatte. Kurze Zeit später wurde der Wagen ohne Kennzeichen, jedoch noch mit Betriebsflüssigkeiten und weiteren Schadstoffen an einer öffentlichen Straße gefunden. Von dem Abnehmer fehlte dagegen jede Spur: Er konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden, da er unter der von ihm angegebenen Adresse nicht gemeldet war.

Der jungen Frau, die als frühere Halterin ermittelt wurde, wurde daraufhin fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorgeworfen: Sie hätte die Person, an die sie den Wagen verschenkt hatte, nicht ausreichend geprüft. Gegen diesen Strafbefehl legte die Frau Einspruch ein, zunächst mit Erfolg. Das Amtsgericht Hannover war der Ansicht, dass man der Angeklagten keine fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung vorwerfen könne. Sie habe das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet und mit dem Abnehmer einen Vertrag geschlossen, in dem sein Name und seine Adresse aufgeführt waren. Die Tatsache, dass der Abnehmer später nicht mehr zu finden gewesen sei, spreche nicht für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Frau.

Das Oberlandesgericht Celle in der nächsten Instanz entschied anders. Nach der Altfahrzeugverordnung dürfe man sein Fahrzeug ausschließlich bei anerkannten Annahme- bzw. Rücknahmestellen oder Demontagebetrieben entsorgen. Die Angeklagte habe sich die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung ihres Autos ersparen wollen, indem sie das Fahrzeug verschenkte. Das Amtsgericht müsse nun in einer neuen Verhandlung klären, ob die Angeklagte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe.

Worauf Sie bei der Entsorgung Ihres alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.verkehrsrecht.de.