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08Sep/10

Mietminderung bei zu heißer Wohnung

Der Mieter einer Neubauwohnung in der obersten Etage und mit einer nach Süden ausgerichteten Glasfront hatte in den Sommermonaten unter der extremen Erwärmung der Wohnung zu leiden. Er kürzte daher die rund 1.000 Euro betragende Warmmiete um 205 Euro. Seine Vermieterin verklagte ihn daraufhin auf Zahlung des einbehaltenen Betrags. Der Mieter wiederum forderte in einer Widerklage, dass diese einen Wärmeschutz anbringen müsse.

 

Die Widerklage des Mieters hatte Erfolg. Auch wenn ein Mieter einer Endetagenwohnung eine höhere sommerliche Aufheizung hinnehmen müsse als ein Mieter in einem anderen Stockwerk, gebe es doch auch hier Grenzen. Eine relativ hochpreisige, gut ausgestattete Neubauwohnung, in der im Sommer zeitweise Temperaturen deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle herrschten, weise einen Mietmangel auf. Die Wärmeschutzmaßnahmen an einer Wohnung müssten den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entsprechen. Dies sei hier nicht der Fall, entschieden die Richter auf Grundlage des Sachverständigengutachtens.

Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass auch dann ein Mangel vorliege, wenn die Erwärmung ein Ausmaß erreiche, dass die Wohnung in ihrer eigentlichen Nutzung beeinträchtigt sei, etwa wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder gar Gesundheitsgefahr vorliege.
Die Vermieterin wurde verurteilt, einen angemessenen Wärmeschutz zu installieren. Die einbehaltene Miete musste der Mieter nicht nachzahlen.
Informationen und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net

08Sep/10

O-Ton+Magazin: Bei Volksfesten mit Betrunkenen rechnen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es kommt immer wieder zu Unfällen rund um Festveranstaltungen, die im Herbst wieder losgehen, in allen Bundesländern und in allen Städten. Hier kommt es darauf an, dass man als Verkehrsteilnehmer, als Motorrad- oder Autofahrer, nicht auf seinem Recht zu beharren. D.h. nicht, wenn 50 erlaubt auch ist, auch 50 neben einem Festgelände zu fahren. Sondern man muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt, mit Betrunkenen auf den Straßen rund um Volksfeste ist zu rechnen. – Länge 30 sec

Mehr Infos dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Bei Volksfesten mit Betrunkenen rechnen

Egal ob Oktoberfest in München, Cannstatter Wasen, Dom in Hamburg oder Pützchens Markt – im Herbst ist die Zeit für Volksfeste. Abgesehen davon, dass man als Besucher da sein Auto lieber stehen lassen sollte – wenn man fährt, muss man mit Betrunkenen rechnen. Auf diese lapidare Formel brachte es das Amtsgericht München in einem Unfall-Verfahren.

Beitrag:

Das Bier fließt auf den Volksfesten in Strömen, gleich literweise geht es über die Tresen. Und wenn es für manch einen dann doch zu viel wird – dann kommt es auch mal zu Streit. Mal direkt am Tisch, mal später im Gericht, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Es kommt immer wieder zu Unfällen rund um Festveranstaltungen, die im Herbst wieder losgehen, in allen Bundesländern und in allen Städten. Hier kommt es darauf an, dass man als Verkehrsteilnehmer, als Motorrad- oder Autofahrer, nicht auf seinem Recht zu beharren. D.h. nicht, wenn 50 erlaubt auch ist, auch 50 neben einem Festgelände zu fahren. Sondern man muss die Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Das heißt, mit Betrunkenen auf den Straßen rund um Volksfeste ist zu rechnen. – Länge 30 sec

Und das kann teuer werden:

O-Ton: SFX

So war es auch in diesem Fall, bei dem eine Motorradfahrerin gegen Mitternacht mit etwa 40 bis 50 Stundenkilometern nahe der Wiesn mit einem Mann kollidierte.

O-Ton: Ein angetrunkener Wiesn-Besucher blieb auf der Straße stehen – bei Rot. Er sagt, er sei bei Grün losgelaufen. Sie sagt, es war schon Rot. Es kam zu einem Unfall, Sachschaden von 2.500 Euro am Motorrad, und dann wollte sie noch 1.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann. – Länge 12 sec.

Doch der Mann weigerte sich zu zahlen – also landete der Fall vor Gericht. Und die Richter kamen zu folgendem Urteil. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, dass die Motorradfahrerin hier den Schaden zur Hälfte selber tragen muss. Zwar hat auch der Fußgänger zur Hälfte schuld, die Motorradfahrerin trägt auch eine Mitschuld an dem Unfall. Zur Oktoberfestzeit seien – Zitat Gericht – „nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener“ – Zitat Ende unterwegs. – länge 20 sec.

Und gerade bei denen könne man nicht immer erwarten, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen – und bekommt kein Schmerzensgeld.
Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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08Sep/10

O-Ton: Sozialamt muss Miete doppelt zahlen

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wie sonst, so das Gericht, soll die Frau eigentlich ihre Wohnung loswerden können? Wenn sich doch erst in der stationären Pflege, die erst nur für einen Monat vorgesehen war, feststellen lässt, dass die Frau gar nicht mehr zurück kann. Dann weiß sie auch erst dann, dass sie ihre Wohnung aufgeben muss. Wenn sie das dann tut, muss das Sozialamt die Miete doppelt zahlen – einmal für die Pflege, und einmal bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Sep/10

Volkswagen stärkt Porsche-Stellung im VW-Konzern

So sichert die Porsche-Führung der Belegschaft inzwischen neben „betriebswirtschaftlich sinnvollem Insourcing“ auch Investitionen in die „Bauprojekte Windkanal, Studio, Vorbereitungsräume“ zu. Voraussetzung sei allerdings, „dass die Auslastung gewährleistet ist“, legt der Vertrag fest. „Die Planungen beginnen 2011.“

Am Porsche-Standort Weissach „verbleiben alle wesentlichen Entwicklungstätigkeiten sowie hochwertige Steuerungs- und Expertenfunktionen“, heißt es weiter. Diese seien „für Porsche-spezifische Fahrzeugumfänge mit hohem Differenzierungspotential und Innovationsgrad“ erforderlich. Zudem würden „neu hinzukommende Kernkompetenzfelder“ geprüft. Klar umrissen ist bereits das zukunftsträchtige Geschäftsfeld E-Mobilität. So wird Porsche „alle zukünftigen Boxermotoren mit Hybridtechnologie“ in Stuttgart fertigen. Zudem werden V-Motoren mit Hybridtechnik in Eigenregie entwickelt und produziert.

Geplant ist die „Errichtung einer Edelschmiede“ bei Porsche. Dort soll neben der „Erweiterung des Exclusive-Angebots für Cayenne und Panamera“ auch die „Veredelung Top Modelle Fünfte Baureihe“ erfolgen. Dieses Pkw-Projekt bedarf allerdings noch der Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat. Der neue Fahrzeugtyp wird dem Vernehmen nach ein SUV unterhalb des schweren Geländewagens Cayenne sein. Er könnte „auf Basis einer Konzernplattform“, etwa von Audi, entstehen und frühestens 2013 starten.

Viele Mitarbeiter und Kunden hatten sich bislang gesorgt, Porsche könnte zu einer verlängerten Werkbank von VW degradiert werden. Nun werde das Ziel von VW-Chef Martin Winterkorn – „Porsche bleibt Porsche“ – mit Leben erfüllt, sagte ein VW-Manager der Automobilwoche. VW und Porsche wollen sich 2011 zu einem „integrierten Autokonzern“ verbinden.

03Sep/10

Klage gegen ´lebenslange´ Opel-Garantie

Auch das Unternehmen beharrt auf seinem Standpunkt und will ihn bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Werbung mit dem umstrittenen Begriff solle auf keinen Fall geändert werden: „Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass unsere Garantie mit dem Begriff lebenslang bezeichnet werden kann. Deshalb werden wir alle unsere Rechtsmittel ausschöpfen“, betonte der für Europa zuständige Vertriebs- und Marketingchef Alain Visser in der Automobilwoche.

Für Opel stehe auch der Ruf der Marke auf dem Spiel, sagte Visser. „Es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Garantieangebots, die in manchen Presseberichten angezweifelt wurde. Das war nicht gerade erfreulich.“ Die Kunden würden das neue Garantieversprechen ausnahmslos gutheißen, betonte Visser. „Nach Aussage der Händler, mit denen ich gesprochen habe, gab es nur positive Reaktionen auf unser Garantieversprechen.“

Die Wettbewerbszentrale will den Fall noch aus einem anderen Grund juristisch geklärt sehen: „Die Frage, was eine lebenslange Garantie bedeutet, ist nicht nur für die Autobranche interessant“, sagte Anwalt Ottofülling. Die Meinung der Wettbewerbszentrale dazu sei unverändert: „Man kann nicht plakativ von lebenslanger Garantie sprechen und dann eine Laufleistungsbeschränkung in der Fußnote erwähnen.“
Als weitere gravierende Einschränkung betrachtet die Wettbewerbszentrale die Limitierung der Lebenslang-Garantie auf den Erstbesitzer. Folgebesitzer kommen bisher nicht in den Genuss der lebenslangen Garantie. „Wir arbeiten daran“, versichert Visser. Es werde auch für Folgebesitzer eine „vernünftige Lösung“ geben. Wie viel die Kunden dafür bezahlen müssen, stehe aber noch nicht fest.