Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

07Apr/11

Magazin: Dubiose Spenden für Japan

Mit der Katastrophe von Japan sind auch dubiose Spendensammler wieder sehr aktiv geworden. Allerdings sind die Zeiten, da sie mit der Sammelbüchse und leidendem Gesichtsausdruck in der Fußgängerzone standen, vorbei. Der moderne Spendersammler kommt online daher – nicht minder erfolgreich.

Beitrag.

Natürlich – so viel ist klar – das Geld ist in vielen Fällen nicht für die Erdbebenopfer gedacht, auch nicht für die vom Tsunami oder der Atomkatastrophe Betroffenen. Christian Funk, Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab:

O-Ton: Und zwar gibt es Spendenaufrufe via Email oder auch auf sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook durch Gruppen oder Seiten, die aufrufen, für Japan zu spenden. Allerdings gehen diese Spenden dann nicht wie erhofft nach Japan, sondern in die privaten Taschen der Cyberkriminellen. – Länge 16 sec.

Bei den offiziellen Spendensammlern hierzulande kann man sich sehr sicher sein kann, dass sie zum einen zertifiziert sind und zum anderen die Spendengelder auch ankommen. Dagegen tummeln sich auch viele schwarze Schafe auf dem Spendenmarkt:

O-Ton: Bei den Dubiosen geht es meistens über ein Online-Bezahlportal wie zum Beispiel Western Union, das gleichzeitig auch sehr, sehr anonym ist und somit ist es auch schwer, das Geld jemals wieder zu sehen. – Länge 11 sec.

Relativ neu sind Mails, die gleich ein Überweisungsformular enthalten. Natürlich kommen diese Mails unaufgefordert und sehen auch sehr offiziell aus. Der Zweck ist aber der gleiche – die Spenden kommen niemals dort an, wo es der Spender gern möchte.

O-Ton: Ganz bequem wird hier in der Email selbst auf html-Basis ein Formular angeboten. In diesem Formular kann man dann seine Kreditkarteninformationen angeben, aber auch noch persönliche Daten – um quasi nachzuweisen, dass man wirklich der Besitzer der Kreditkarte ist. D.h. der Cyberkriminelle schlägt hier zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen bekommt er die Kohle von der Kreditkarte, zum anderen bekommt er auch personenbezogene Daten. – Länge 21 sec.

Darum der Tipp: Finger weg von solchen Mails, auch wenn sie noch so echt aussehen. Im Zweifelsfall bei der Spendenorganisation des eigenen Vertrauens anrufen, die helfen gern weiter. Und für alle Probleme bei der Computersicherheit hilft ein Blick auf kaspersky.de.

Absage.

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Magazin

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04Apr/11

O-Ton-Paket aus der SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn hält den Elektromotor in einem Porsche für unabwendbar. Zugleich sieht sie den Benzinpreis deutlich steigen. In der Sat.1 Talksendung „Eins gegen Eins“ sagte sie am späten Montagabend zum Ölpreis, man müsse den Spekulanten beim Ölpreis das Handwerk legen.


O-Ton-Paket Höhn
(frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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31Mrz/11

O-Ton: Auskunftsrecht auch bei „vergessenen“ Sparbüchern

 Banken müssen Auskunft auch über das Guthaben von „vergessenen“ Sparbüchern erteilen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und gab einem Kläger Recht, der erst durch den Tod seines Vaters in den Besitz des Sparbuches gekommen war.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft über das Urteil:

O-Ton: Einem solchen Sparbuch kommt eine erhebliche Beweisfunktion zu, die nur unter extremen Bedingungen erschüttert werden kann. Die Echtheit der Unterschrift des Bankmitarbeiters liegt somit in der Verantwortung der Bank. Ggfs müsse die Bank die Geschäftsunterlagen über die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist hinweg aufbewahren, so dass sie selbst die Echtheit überprüft werden könne. Wenn ein Sachverständiger feststellt, das Sparbuch ist echt – dann hat er auch einen Anspruch. – Länge 24 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

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O-Ton
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31Mrz/11

O-Ton: Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

Auch eine Mutter, die ihre Kinder zweisprachig erziehen möchte, kann sich nicht gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wehren. Geklagt hatte eine Frau aus dem Kosovo, die mit ihrem deutschen Ehe-Partner zwei Kinder hat. Damit die beiden Kinder gut integriert aufwachsen können, ist die Mutter besonders integrationsbedürftig und muss daher an dem Deutschkurs teilnehmen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Mutter wollte das nicht, weil sie gesagt hat: Ich habe zwei deutsche Kinder, die lernen deutsch über den Vater. Und bei mir sollen sie meine Muttersprache erlernen, weil ich die Kinder eben zweisprachig erziehen will. Das Gericht hat gesagt: Eine Mutter von zwei deutschen Kindern sei besonders integrationsbedürftig. Und deshalb müsse sie auch Deutsch lernen und an dem Integrationskurs teilnehmen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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O-Ton
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31Mrz/11

O-Ton + Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

 Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Das Spiel selbst war schon lange abgepfiffen, die juristische Auseinandersetzung aber ging mehrfach in die Verlängerung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Er hat gesagt, ich habe dadurch ein Trauma erlitten. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Schlafstörungen sowie Hörschäden. Und er wollte jetzt Schadensersatz vom Veranstalter des Bundesligaspiels. – Länge 17 sec.

Verständlich, dass sich da der Jubel beim Veranstalter in Grenzen hielt:

O-Ton: SFX

Der Fall ging über die volle Spielzeit, erst das Oberlandesgericht sorgte für den endgültigen Schlusspfiff. Allerdings: Der Geschädigte bekam für seine Wünsche nach Schadensersatz die rote Karte gezeigt.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war. Dennoch sei alles beim Veranstalter nach den üblichen Sicherheitsstandards gelaufen, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Natürlich kann er Metalldetektoren und Scanner einsetzen, aber das ist nicht nationaler oder internationaler Standard und somit reicht das aus. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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O-Ton und Magazin

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