Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

11Jan/10

O-Ton: Wer krankgeschrieben ist, darf nicht Ski fahren

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Hier wurde dem Betroffenen gekündigt. Während des Skikurses brach er sich das Schienen- und Wadenbein. Gegen diese Kündigung wehrte er sich und da hat das Bundesarbeitsgericht aber gesagt: Wer krank ist, darf nicht Skifahren. Das fördert nicht den Heilungsverlauf. Er litt auch an einer Hirnhautentzündung, ist also verbotenerweise Ski gefahren und hat sich dabei noch verletzt. Der Arbeitgeber musste das nicht hinnehmen und durfte ihm kündigen. – Länge 22 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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11Jan/10

O-Ton: Fahrradunfall wegen Glätte

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nebenstraßen sind nicht betroffen, Gemeinden sind nicht verpflichtet, die Nebenstraßen und für den Verkehr nicht so wichtige Nebenstraßen zu streuen, sondern nur die wichtigen und die gefährlichen Stellen. Wer stürzt, kann nicht auf Schadensersatz von den Gemeinden hoffen, weil die Gemeinden ausschließlich verpflichtet sind, die wichtigen und die besonders gefährlichen Straßenstellen durchgängig zu streuen und auch nur dann, wenn Straßenglätte angekündigt ist. – Länge 24 sec.

Damit ging eine Radfahrerin leer aus, die gegen die Gemeinde geklagt hatte. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt findet man unter www.anwaltauskunft.de.

 

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11Jan/10

O-Ton: Hauseigentümer haftet bei Dachlawinen

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.

Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Jan/10

O-Ton + Magazin: Kein Recht auf Flachbild-TV in U-Haft

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Man braucht eine gewisse Kontrolle der Kommunikation. Es kann nicht sein, dass ein Häftling völlig freien Zugang zu E-Mails, zu Internet und allen anderen Dingen hat. Womöglich führt er ja seine kriminellen Geschäfte aus der Zelle heraus weiter. Also deshalb war es der Anstaltsleitung möglich, diesen konkreten Fernseher zu verbieten. Nicht generell Flachbildschirme, sondern nur die, die auch multimediatauglich sind. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Recht auf Flachbild-TV in U-Haft

Eine Justizvollzugsanstalt kann es einem Untersuchungsgefangenen verweigern, einen von seiner Mutter mitgebrachten Flachbildschirmfernseher auszuhändigen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Wer behauptet, dass das Fernsehen immer flacher wird – der hat Recht! Zumindest was die Geräte angeht.

O-Ton: SFX

Allerdings gilt die schöne neue Fernsehfreiheit mit großen und flachen Bildschirmen eben nicht überall.

O-Ton: Wenn also die Mutter einen besonders schönen Fernseher mit einem Flachbildschirm mitbringen will, dann kann es sein, dass die Gefängnisleitung sich weigert, diesen aufzuhängen und das dem Häftling verbietet. – Länge 10 sec.

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Denn: Moderne Geräte können eben auch mehr – und manches davon ist im Gefängnis nicht erlaubt:

O-Ton: Grundsätzlich gibt es ja immer noch die Braunsche Röhre, das sind die dicken Kisten, die es immer noch ein bisschen in den Läden gibt. Grundsätzlich sei aber auch nichts gegen Flachbildschirme einzuwenden. Aber hier in dem konkreten Fall war der Fernseher multimediatauglich, d.h. man konnte mit ihm ggfs. ins Internet gehen, E-Mails verschicken – alles neben dem TV-Schauen. – Länge 20 sec.

Und das geht nicht –

O-Ton: SFX

– die digitale Welt ist zu groß und bietet zu viele Möglichkeiten, als dass die gespeicherten oder übertragenen Daten in der Anstalt mit zumutbaren zeitlichem Aufwand hinreichend kontrolliert werden könnten. Swen Walentowski:

O-Ton: Man braucht eine gewisse Kontrolle der Kommunikation. Es kann nicht sein, dass ein Häftling völlig freien Zugang zu E-Mails, zu Internet und allen anderen Dingen hat. Womöglich führt er ja seine kriminellen Geschäfte aus der Zelle heraus weiter. Also deshalb war es der Anstaltsleitung möglich, diesen konkreten Fernseher zu verbieten. Nicht generell Flachbildschirme, sondern nur die, die auch multimediatauglich sind. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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04Jan/10

O-Ton + Magazin: Montage der Nummernschilder

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Gebrauchen eines Fahrzeugs ist nicht nur, wenn man den Motor anlässt. Sondern auch, wenn man den öffentlichen Verkehrsraum, d.h. die Parkbucht, den Seitenstreifen, an der Straße – wenn man dort das Fahrzeug abstellt, weil man es beispielsweise drei Monate nicht nutzen will – dann ist das ein Nutzen, ein Gebrauch des Verkehrsraums – und deswegen müssen dort die Nummernschilder ordentlich angebracht sein. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall und zum Rechtsbeistand in der Nähe unter www.anwaltauskunft.de

Magazin: Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig montiert werden

Die Kfz-Nummernschilder müssen immer vorschriftsmäßig montiert werden. Es reicht nicht aus, wenn das Nummernschild lediglich hinter der Front- oder Heckscheibe liegt. Denn dann fängt der Amtsschimmel kräftig zu wiehern an – hier ist der ganze Fall aus Niedersachsen:

Beitrag:

Zwar fahren die meisten Autos hierzulande mit fest verschraubten Nummernschildern, aber es gibt auch Ausnahmen. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn man sein Fahrzeug zum Käufer bringen wollte oder auch von seinem Verkäufer abgeholt hat, hat man die Schilder einfach hinter die der Front- oder Heckscheibe gelegt. Das geht allerdings nicht! – Länge 8 sec.

Dies musste auch Mann aus Niedersachsen erfahren – dessen Schicksal könnte sich allerdings auch in jedem anderen Bundesland wiederholen.  Er hatte die Kfz-Kennzeichen nicht montiert, da er glaubte, hierzu nicht verpflichtet zu sein.

O-Ton: SFX

Er stellte den Wagen lediglich am Straßenrand ab. Doch das ist ebenfalls schon – im juristischen Sinne – ein Gebrauch des Autos, weiß der Rechtsanwalt:

O-Ton: Gebrauchen eines Fahrzeugs ist nicht nur, wenn man den Motor anlässt. Sondern auch, wenn man den öffentlichen Verkehrsraum, d.h. die Parkbucht, den Seitenstreifen, an der Straße – wenn man dort das Fahrzeug abstellt, weil man es beispielsweise drei Monate nicht nutzen will – dann ist das ein Nutzen, ein Gebrauch des Verkehrsraums – und deswegen müssen dort die Nummernschilder ordentlich angebracht sein. – Länge 20 sec.

Jedenfalls forderte das Ordnungsamt unseren Mann, den späteren Kläger, auf, die Schilder anzuschrauben. Doch der stellte sich stur. Das tat die Behörde dann auch und untersagte ihm den Betrieb seines Autos und legte es still. Die Verwaltungsgebühr = 26 Euro.

O-Ton: SFX

Dagegen klagte der Mann – und wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Zitat der Richter am Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen: „Die Kennzeichen seien entsprechend der Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr am Fahrzeug anzubringen.“ Übrigens: Das gilt auch für andere Fahrzeuge – beispielsweise Cabrio oder Motorrad in der Winterpause, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Grundsätzlich betrifft das jedes Kfz, jedes Kraftfahrtzeug. Das heißt, alles was von einem Motor angetrieben wird und eines Nummernschilds bedarf, beispielsweise auch das Motorrad. – Länge 10 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall und zum Rechtsbeistand in der Nähe unter www.anwaltauskunft.de.

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