Es geht relativ schnell, bei Facebook einmal klicken – und schon signalisiert man, dass einem etwas gefällt. Nicht ganz so schnell, aber doch innerhalb weniger Sekunden ist ein Posting online. Und dann steht dies, was man geschrieben hat, auch für andere zu Lesen. Und eventuell für die digitale Ewigkeit. Allerdings: Wenn es sich um Beleidigungen und Drohungen handelt, dann kann das ziemliche rechtliche Konsequenzen haben.
Solch einen Fall hatte des Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Worum ging es genau?
2. Und wie wehrt man sich dagegen?
3. So könnte man sich auch gegen Stalking wehren?
4. Ist solch ein Verbot zeitlich befristet?
Abmod: Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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