Anmoderation: Es gibt einen Gesetzentwurf, der derzeit in Berlin für Ärger sorgt. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – so heißt das Papier im Amtsdeutsch, Kenner sprechen vom AÜG. Doch davon wird es nicht besser. Das Beste wäre, der Gesetzentwurf wird niemals Gesetz, sagen die Kritiker.
Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
O-Ton: Diverse Regelungen in diesem Referentenentwurf führen ganz aktuell akut zu Verschlechterungen der Rahmenbedingungen der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. – Länge 10 sec.
…sagt Sven Kramer von der PEAG-Unternehmensgruppe. Er beharrt darauf: Eigentlich benötige man kein neues Gesetz. Aber: Wenn sich etwas verschlechtert durch die geplante neue gesetzliche Grundlage – dann ist das nicht hinnehmbar.
O-Ton: Die Gefahr besteht einfach, dass Mitarbeiter, obwohl sie zufrieden beim Kunden sind und er zufrieden mit den Mitarbeitern ist – er sie aber einfach nicht einstellen will oder kann, dass der Gesetzgeber den Kunden zwingt, diesen Mitarbeiter abzumelden. – Länge 12 sec.
Besonders prekär für Kramer, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist: Tarifliche Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf zwar vor, aber nur für Kunden und nicht für die Zeitarbeitsbranche als Arbeitgeber – verfassungsrechtlich sehr bedenklich!
O-Ton: Da stelle ich mir ernsthaft die Frage: Wem ist denn damit geholfen? Dem Mitarbeiter nicht, denn der wird dann weniger verdienen. Der verliert zwar nicht seinen Job, weil das Zeitarbeitsunternehmen ihn woanders einsetzen wird. Aber: Er hat Entgelteinbußen, weil er im Zeitablauf durch die Branchenzuschlagstarifverträge mehr verdient hat. Er fällt zurück auf den Flächentarifvertrag – und das ist mit Sicherheit nicht in seinem Sinne. – Länge 20 sec.
Ausführlich dazu unter PEAG-online.de.
Absage.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.