Im Gegensatz zu früher können Unfallopfer in Deutschland auch größere Summen Schmerzensgeld erhalten. So sprach das Oberlandesgericht Naumburg beispielsweise einem Geschädigten in einem besonders schweren Fall 60.000 Euro zu.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein empfiehlt daher auch:
O-Ton: Sie sollten bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden immer einen Anwalt aufsuchen, denn der kennt die neue Rechtsprechung. Der kann Ihnen auch sagen, wie Ihre Chancen sind. Der Gang lohnt sich. Sie sind ja allein gegen die Versicherung. Und die Versicherung ist im Zweifel eine Rechtsabteilung mit mehreren hundert Personen. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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