Wird eine Hautkrebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt, ist das ein Behandlungsfehler. Ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro kann dann gerechtfertigt sein, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall hatte eine Patientin 2009 wegen Verfärbung eines Zehennagels ihren Hautarzt aufgesucht.
Es wurde lediglich eine bakterielle Infektion festgestellt, eine weitere dermatologische Untersuchung und Behandlung erfolgte nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Später stellte sich heraus, dass die Verfärbung eben nicht wegging. Und ein anderer arzt hat festgestellt, dass es sich um Hautkrebs handelt. Da hatte die Frau aber bereits Metastasen in Lunge und Lymphknoten und verstarbSie hatte bereits ein Verfahren gegen den Arzt eingeleitet und ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro verlangt. Das hat der Ehemann weiter verfolgt und sie haben Recht bekommen. Der Arzt hätte durch eine ausreichende histologische Untersuchung ein Melanom ausschließen müssen. Das warf das Gericht dem Arzt vor. – Länge 31 sec.
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.
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