O-Ton: Abschleppen erst, wenn Schilder drei volle Tage stehen

Verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Wenn der PKW-Halter die Abschleppkosten zahlen soll, müssen die entsprechenden Schilder rechtzeitig aufgestellt werden. Drei volle Tage müssen sie stehen.

Langzeiturlauber müssen nach wie vor nach Alternativen schauen, aber für Kurzparker eine willkommene Klarstellung, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ansonsten kann es einem gehen wie der Frau, die 180 Euro zahlen musste für das Umsetzen des Fahrzeugs und noch 62 Euro Verwaltungsgebühr. Also: Vorkehrungen treffen, wer länger weg ist. Aber wer nur zwei Tage weg ist oder zweieinhalb oder drei – der muss keine Vorkehrungen treffen. Und das ist eine wichtige Entscheidung, weil sie verbraucherfreundlich ist und weil manche Bundesländer wie NRW nur 48 Stunden für ausreichend gehalten haben. – Länge 30 sec.

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