O-Ton: Sturz auf Toilette während Arbeit ist nicht unfallversichert

Ein Kneipenbesuch kann zwar Bestandteil einer Therapie sein, aber wenn dann ein Unfall passiert, ist das meist kein Arbeitsunfall. Klingt logisch.

Aber der Sturz auf der Toilette während der Arbeit? In dem Fall war ein Mann beim Händewaschen ausgerutscht und hatte sich den Kopf am Waschbecken aufgeschlagen. Auch kein Arbeitsunfall, entschied das Sozialgericht Heilbronn.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn Sie sich die Hände waschen oder auf der Toilette sitzen, dann hat das nichts mehr mit ihrer Arbeitstätigkeit zu tun. Das könnten Sie genau so gut zu Hause machen. Während man auf der Toilette ist – kein Arbeitsunfall, kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wäre der Mann auf dem Weg dorthin gestürzt, über eine Treppe oder ähnliches, dann ja. Und auf dem Weg zurück zum Arbeitsplatz ebenfalls wieder. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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