Kollegengespräch: Nach dem EuGH-Urteil zu Facebook – was ist wichtig?

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt: Auch Betreiber von Facebook-Fanseiten können für mangelnden Datenschutz haftbar gemacht werden. Sind also Unternehmen und Behörden bei Facebook für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich?

Welche Folgen hat das für die Arbeit von Unternehmen, Behörden, Vereinen oder Verbänden auf Facebook?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Wie muss ich jetzt reagieren? Wie ist das Urteil zu verstehen?
2. Habe ich so viel Zeit um zu warten?
3. Was muss diese Datenschutzerklärung beinhalten?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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