O-Ton + Magazin:Ruckeln ist ein Sachmangel – Fahrzeugrückgabe möglich

Wenn ein Neufahrzeug regelmäßig minutenlang ruckelt, dann kann der Fahrzeughalter den Kauf rückabwickeln, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. In dem Fall ging es zwar um ein Wohnmobil.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das neu gekaufte Wohnmobil ruckelte. Das Ruckeln trat bei einem Kaltstart auf, bei Außentemperaturen zwischen 13,6 °C und 18,5 °C und einer Motordrehzahl zwischen 1.500 und 2.000 Umdrehungen. Der Käufer wollte, was man nachvollziehen kann, sein Geld zurück. Und erst hat der Verkäufer sich geweigert. Aber es lag ein Mangel vor nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg. Und so konnte der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. – Länge 27 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt für berechtigte Interessen gegenüber der Werkstatt gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ruckeln ist ein Sachmangel – Fahrzeugrückgabe möglich

Wenn ein Neufahrzeug regelmäßig minutenlang ruckelt, dann kann der Fahrzeughalter den Kauf rückabwickeln, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. In dem Fall ging es zwar um ein Wohnmobil – die Begründung der Richter ist aber auch für Nicht-Wohnmobilfahrer interessant.
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Beitrag:

Den Fehler generell – das gibt es nicht:

O-Ton: Es ist schwierig einen Mangel zu definieren, es kommt immer auf den Einzelfall an. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob man etwas als Mangelhaft oder nicht mangelhaft definieren kann. – Länge 10 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Der Fall war kompliziert.

O-Ton: Das neu gekaufte Wohnmobil ruckelte. Das Ruckeln trat bei einem Kaltstart auf, bei Außentemperaturen zwischen 13,6 °C und 18,5 °C und einer Motordrehzahl zwischen 1.500 und 2.000 Umdrehungen. Der Käufer wollte, was man nachvollziehen kann, sein Geld zurück. Und erst hat der Verkäufer sich geweigert. Aber es lag ein Mangel vor nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg. Und so konnte der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. – Länge 27 sec.

Die Fehlfunktion des Motors sei nicht lediglich ein lästiger Komfortmangel, urteilten die Richter. Damit war – zumindest zeitweise – nur eine reduzierte Motorkraft vorhanden. Zudem müsse man befürchten, dass langfristig ein Motorschaden auftreten könne. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn das Ruckeln bei einem neu gekauften Wohnmobil mehrere Minuten lang dauert, dann können Sie von einem Mangel ausgehen. Wenn es nicht nur ein ganz kurzes Ruckeln ist, das wieder aufhört, dann kann von einem Mangel ausgehen. – Länge 14 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt für berechtigte Interessen gegenüber der Werkstatt gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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