O-Ton: 2,62 Promille – Behörde kann medizinisch-psychologisches Gutachten fordern

Wenn ein Autofahrer mit einem Atemalkoholwert von 2,62 Promille von der Polizei angetroffen wird, darf die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen. Der Mann hatte sich dagegen gewehrt. Er habe im Auto lediglich geschlafen und sei Berufspendler.

Der Hinweis der Polizei, dass er angesichts des hohen Alkoholpegels auch am folgenden Tag noch nicht fahrtüchtig sein würde, beeindruckte den Mann ganz offensichtlich nicht.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie einen hohen Promillewert haben. Zum Beispiel 2,62, das war der Fall, den das Verwaltungsgericht Trier entschieden hatte – dann können sie davon ausgehen, dass dieser Fahrer absolut fahruntüchtig war. Selbst wenn es geringe Toleranzbreiten geben sollte: 2,62 Promille sprechen für sich. Bei dem Promillewert ist eine MPU immer gerechtfertigt. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )