O-Ton: Arbeiten in der Elternzeit – Antragsfristen im Blick behalten

Viele Mütter und Väter wollen auch während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen. Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt auch im zweiten und dritten Jahr, wenn die Eltern kein Elterngeld mehr erhalten. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 65 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt.

Daher sollte man genau rechnen, empfiehlt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Es kommt auf den Einzelfall an. Es ist zum Beispiel sinnvoll, wenn jemand eine längere Zeit in Elternzeit gehen will, aber nicht die ganze Zeit nur zuhause bleiben möchte und auch den Anschluss im Job behalten möchte. Aber auf jeden Fall muss man wissen, da der Verdienst auf das Elterngeld angerechnet wird, rechnet sich die Teilzeitstelle nicht unbedingt. – Länge 22 sec.

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