O-Ton: Privatärzte sind zum Notdienst verpflichtet

Ein niedergelassener Privatarzt ist grundsätzlich zum Notfalldienst verpflichtet. Keine Rolle spielt dabei, ob ihm zuvor die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entzogen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Arzt ist Arzt. Wer Arzt ist, muss einer Kammer angehören, und dann hat man auch die Pflicht, am Notdienst teilzunehmen. Wenn sie generell ambulante Dienstleistungen anbieten. Und zwar unabhängig von der Frage, ob das Privatärzte sind, die am liebsten nur für Privatärzte arbeiten wollen. Arzt ist Arzt und der muss an der Notfallversorgung teilnehmen. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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