Normalerweise müssen erwachsene Kinder für ihren Unterhalt selbst aufkommen. Sind sie allerdings aufgrund einer chronischen Krankheit daran gehindert, müssen Eltern eventuell zahlen. Einen solchen Fall entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: In dem Fall war es so, dass der volljährige Sohn an psychischen Erkrankungen litt, unter anderem an Schizophrenie. Er lebte seit Jahren in Betreuung. Es gab auch Gutachten der Rentenversicherung, dass der Mann vollständig erwerbsunfähig ist. Bis dahin hatte er noch Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, also mit Ausblick auf eine spätere Beschäftigung. Aber das wurde dann eingestellt. Insofern erhielt er Sozialhilfe, er hat nicht mehr die Perspektive, in den Arbeitsmarkt zurückzukommen. – Länge 28 sec.
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