Manche Hotelgäste nehmen aus ihren Zimmern gern kleine Andenken mit nach Hause, zum Beispiel Kosmetika, Pantoffeln oder Handtücher. Das ist erlaubt denken sie – doch das stimmt nicht.
Rein rechtlich ist dies Diebstahl.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wir wissen von den Hotels, dass auch große Gegenstände wie Lampen, Fernseher, Teppiche oder auch Bettwäsche mitgenommen wird. Man muss hier mit einer Anzeige rechnen und dann wird das in der Regel bei einem Ersttäter bei einer Geldstrafe landen. Andere Hotels möchten das lieber diskret regeln und buchen dann von der Kreditkarte, die man ja meist beim Einchecken vorlegen muss, einfach den Betrag ab. Aber man muss einfach wissen: Was einem nicht gehört, darf man auch nicht mitnehmen. – Länge 24 sec.
Mehr Informationen unter anwaltauskunft.de.
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