O-Ton: Fahrverbot nach Nötigung und Beleidigung

Wer im Straßenverkehr andere nötigt und beleidigt, muss mit einer Geldstrafe sowie mit einem Fahrverbot rechnen, entschied das Amtsgericht München. In dem Fall fuhr ein Rentner fuhr mit seinem Auto.

Die Spur war aber zugeparkt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da kam ihm eine Radfahrer entgegen. Der Rentner wollte sich gegenüber dem Fahrradfahrer durchsetzen und an ihm vorbei drängeln. Dann hat er ihn genötigt, er ist auf ihn zugefahren, er wollte ihn wegdrängen, er drohte ihn zu überfahren, hat ihn auch mit dem A-loch-Wort beschimpft – das darf mann nicht. – Länge 20 sec.

Nach Auffassung des Gerichts geht der Rentner immer wieder nachlässig mit den Verkehrsregeln um und verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat, außerdem eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro. Mehr unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.