O-Ton: Haftung bei Unfall zwischen Überholer und in eine Lücke Einfahrendem

 Überholen kann teuer werden: Eine Motorradfahrerin fuhr links am Stau vorbei – genau in dem Moment, als eine Autofahrerin von einem Parkplatz in eine Lücke der Kolonne einbiegen wollte. Die beiden kollidierten und die Motorradfahrerin verletzte sich erheblich.

Trotzdem muss sie nach einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen teilweise ihren Schaden selbst bezahlen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Autofahrerin musste zu zwei Drittel für den Schaden haften, weil derjenige, der einen Parkplatz verlässt, eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat und auch mit regelwidrig überholendem Verkehr rechnen muss. Die Motorradfahrerin musste aber ein Drittel ihres Schadens selber ersetzen. – Länge 17 sec.

Sie habe sich um des eigenen schnelleren Vorankommens willen über Verbote hinweggesetzt, so die Richter. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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