Wenn Bahnkunden bei einer Fahrkartenkontrolle die bereits abgelaufene vorläufige Bahncard vorlegen, weil die endgültige Bahncard nicht rechtzeitig zugesandt wurde, muss er keinen erhöhten Fahrpreis zahlen. Das entschied das Amtsgericht München. Lediglich sieben Euro Verwaltungsgebühr werden dann fällig. Warum?
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten.
O-Ton: Die Richter haben gesagt, die Bahn hätte ihr einfach rechtzeitig die neue Bahncard zuschicken können. Deshalb kann sie auch über einen längeren Zeitraum später noch die Bahncard vorlegen. Die sieben Euro müsse sie allerdings zahlen, weil sie hätte sich ja kümmern müssen, dass sie rechtzeitig die Bahncard erhält, und mal nachfragen müssen, wo sie denn bleibt. Dafür gibt es schließlich die vorläufige Bahncard, um diesen Zeitraum zu überbrücken. – Länge 25 sec.
Der ganze Fall zum Nachlesen unter anwaltauskunft.de.
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