O-Ton: Kein Fahrverbot bei chronischer Erkrankung des Kindes

 Auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn der Betroffene sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren muss. Wenig bekannt ist allerdings, dass man bei regelmäßigen Geschwindigkeitsverstößen bereits bei einer Überschreitung von 26 km/h den Führerschein verlieren kann. So entschied das Amtsgerichts Borna.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Betroffene im Baunebengewerbe tätig war und er brauchte sein Fahrzeug. Zudem musste er sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Behandlung fahren. Und er war mehrfach schon aufgefallen mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber er wurde nicht von der Behörde darauf hingewiesen, dass ihm ein Fahrverbot droht, auch wenn er nur 26 kmh zu viel fährt. Diesen Warnhinweis muss ein Bussgeldbescheid enthalten, dass bei künftigen Verstößen nicht mehr bei 30 kmh innerorts ein Fahrverbot gilt, sondern auch schon darunter ein Fahrverbot drohen kann. – Länge 29 sec.

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