Für die einen eine willkommene Party, für die anderen ein lästiges Muss – die Weihnachtsfeier in der Firma! Doch auch bei solchen harmlosen Veranstaltungen können sich rechtliche Fragen stellen.
Zum Beispiel: Muss ich an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt: Nein! Und hat folgenden Tipp parat:
O-Ton: Viele Arbeitgeber versuchen ja, ihre Mitarbeiter zur motivieren, an Weihnachtsfeiern wieder teilzunehmen und ein schönes Programm zu machen, ein bisschen Großzügigkeit walten zu lassen, auch wenn da nur ein bestimmter Betrag steuerlich absetzbar ist. Allerdings sollte man sich auf der Weihnachtsfeier benehmen, damit keine Abmahnung oder Kündigung droht. Tipp ist immer: Niemals den Chef beleidigen und niemals einem Kollegen oder einer Kollegin an die Wäsche gehen. Wer sich daran hält, der ist auf der sicheren Seite. Weil ansonsten droht eine Abmahnung oder andere arbeitsrechtliche Konsequenzen. – Länge 30 sec.
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Kollegengespräch: Gibt es eine Pflicht zur Weihnachtsfeier?
Für die einen eine willkommene Party, für die anderen ein lästiges Muss – die Weihnachtsfeier in der Firma! Doch auch bei solchen harmlosen Veranstaltungen können sich rechtliche Fragen stellen. Zum Beispiel: Können Abmahnungen oder Kündigungen drohen, wenn man sich auf der Weihnachtsfeier daneben benimmt?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Muss ich an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
2. Wenn der Chef gern möchte, dass ich dabei bin – muss er dann meinen Babysitter bezahlen?
3. Und wenn ich nicht hingehe – drohen mir dann Konsequenzen?
4. Wie verhält es sich bei etwaigen Unfällen mit dem Versicherungsschutz?
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