Nicht nur Autofahrer dürfen ohne konkreten Verdacht von der Polizei angehalten werden. Gleiches gilt auch für Radler. Radfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Fahrer von Autos oder Motorrädern. Demnach gilt die Straßenverkehrsordnung auch für sie.
In § 36 steht hier geschrieben, dass Polizeibeamte Verkehrskontrollen durchführen dürfen. Aber: Beispielsweise sollte man als Radler seinen Führerschein nicht zeigen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Deutsche Anwaltauskunft rät dringend davon ab, seinen Führerschein in der Fahrradkontrolle zu zeigen. Erstens muss das niemand. Zweitens sind Polizisten auch dann schon mal auf die Idee gekommen „Ach, den ziehen wir jetzt mal ein, den Führerschein.“ Das könnten die theoretisch, wenn ein Alkoholverstoß vorliegt. Aber sie können es nicht verlangen. Und es ist mir immer noch lieber, wenn eine Behörde oder ein Gericht den Führerschein entzieht als ein Polizist, der das vielleicht ein bisschen schneller macht als andere. – Länge 26 sec.
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Kollegengespräch: Kontrollen von Radfahrern – was darf die Polizei?
Nicht nur Autofahrer dürfen ohne konkreten Verdacht von der Polizei angehalten werden. Gleiches gilt auch für Radler. Radfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Fahrer von Autos oder Motorrädern. Demnach gilt die Straßenverkehrsordnung auch für sie. In § 36 steht hier geschrieben, dass Polizeibeamte Verkehrskontrollen durchführen dürfen und dass die betreffenden Verkehrsteilnehmer den Anweisungen der Polizeibeamten befolgen müssen. Müssen? Es kommt darauf an was die Beamten verlangen, denn rechtelos sind kontrollierte Radfahrer natürlich nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie sollte ich mich bei einer Kontrolle am besten verhalten?
2. Wie ist es bei Alkoholkontrollen – muss ich?
3. Und wenn ich nach meinem Führerschein gefragt werde – zeigen oder nicht?
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