Wer bei Facebook ein Pseudonym verwendet, wird unter Umständen gelöscht – von Facebook selbst. Denn hier herrscht Klarnamenpflicht.
Wenn mein Account gesperrt ist, muss ich mich legitimieren – mit meinem Ausweis. Ist das rechtens?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Facebook darf nicht einfach eine Kopie dieser Dokumente verlangen, das ist unzulässig. Man muss ja immer auch wissen, dass auf diesen Dokumenten jede Menge Informationen gespeichert sind. Deshalb sollte man dies nicht einfach preisgeben. Wahrscheinlich wäre es besser, hier den Führerschein zu benutzen als den Personalausweis. Sie können es nicht verlangen, sie können Sie aber löschen – nach irischem Recht dürfen die das. Man hat zwar keine Pflicht, das Ding vorzulegen – fliegt aber trotzdem raus, wenn man kein Dokument vorlegt. – Länge 26 sec.
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Kollegengespräch: Nicknames bei Facebook verboten?
Wer bei Facebook ein Pseudonym verwendet, wird unter Umständen gelöscht – von Facebook selbst. Denn hier herrscht Klarnamenpflicht. Offiziell begründet Facebook das damit, es würde zur Sicherheit der Community beitrage, wenn Nutzer ihren echten Namen angeben. Denn sie würden besonnener agieren und in ihren Beiträgen seltener ausfallend werden. Kritiker vermuten jedoch, mit Kreditkarten und Payback-Systemen ließen sich eine ganze Menge an Informationen zum Kaufverhalten der Nutzer herausfinden und gezielter zugeschnittene Anzeigen verkaufen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Verstößt diese Pflicht zum Klarnamen gegen europäisches Recht?
2. Sollte ich nun mein Pseudonym auf meinen echten Namen umstellen?
3. Wenn mein Account gesperrt ist, muss ich mich legitimieren – mit meinem Ausweis. Ist das rechtens?
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