Wenn die Ehe scheitert und über Kosten für Unterhalt und Scheidungsfolgen gestritten wird, kann man das Finanzamt beteiligen. Das Finanzgericht Münster entschied so in einem Fall, in dem die Aufwendungen für die Trennung als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung deklariert waren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Hier hat das Finanzgericht Münster gesagt, es geht nicht nur um die wirtschaftliche Grundlage, sondern auch um die bürgerliche Existenzgrundlage. Und es geht in der Regel um viel, um die lebensnotwendigen Bedürfnisse. Dann ist es absetzbar. Und deshalb kann man nach der Entscheidung des Gerichts durchaus sagen, dass die Scheidungskosten geltend gemacht werden können. – Länge 24 sec.
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.
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