Viele Menschen mit Behinderungen stehen vor der Herausforderung, angemessene Assistenzleistungen zu erhalten. Ein Persönliches Budget soll ihnen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Das Sozialgericht Marburg entschied, dass eine Befristung dieses Budgets unzulässig ist. Zudem muss es auch die Kosten für eine Budgetassistenz enthalten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de über das Persönliche Budget:
O-Ton: Da kann man nämlich verlangen, ich will eigentlich Geld und nicht nur Sachleistungen haben, um Förderung zu bekommen, Betreuung zu bekommen, eine Assistenz oder Pflegeleistungen zu bekommen – dass ich ein Budget zugesprochen bekomme und davon mir das selbst organisiere. Und da hat das Gericht gesagt: Ja, das geht grundsätzlich und dann muss auch noch eine Budgetassistenz von dem Budget umfasst sein. Weil ich brauche vielleicht jemanden, mit dem ich einen Plan mache, welche Leistungen und Förderungen ich beanspruchen sollte. – Länge 25 sec.
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