Wenn ein elfjähriges Kind zwischen parkenden Autos auf die Straße rennt, begeht es aus Sicht der Juristen einen schweren Verkehrsverstoß. Und: Unter bestimmten Umständen muss das Kind dann allein haften. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg. Die viel höhere Betriebsgefahr des Autos zählt dann nicht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Dieses Mal hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass das Kind die Einsichtsfähigkeit hatte, zu erkennen, dass es in diesem Moment die Straße nicht hätte überqueren dürfen, und entschieden, dass das Kind allein haftet in diesem Fall. Es war für die Fahrerin des Wagen auch nicht zu erkennen, dass das Kind herausspringen wird zwischen den parkenden Autos. Sie hätte den Unfall auch nicht vermeiden können, auch wenn sie ganz anders reagiert hätte. Es war für sie ein unvermeidbares Ereignis. – Länge 30 sec.
Mehr zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Bei einem Unfall kann ein elfjähriges Kind allein haften
Wenn ein elfjähriges Kind zwischen parkenden Autos auf die Straße rennt, begeht es aus Sicht der Juristen einen schweren Verkehrsverstoß. Und: Unter bestimmten Umständen muss das Kind dann allein haften. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg.
Beitrag:
O-Ton: Ein elfjähriges Mädchen rannte bei Dunkelheit zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße, wollte die Straße überqueren und zu Kindern auf der anderen Straßenseite gelangen. Sie konnte sehen, dass sich ein Auto näherte und ist dennoch losgerannt und es kam zu einem schweren Unfall. – Länge 14 sec.
… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Autofahrerin konnte das Mädchen nicht sehen und fuhr etwa 25 bis 30 Stundenkilometer.
O-Ton: SFX
Normalerweise – und wir haben darüber auch schon oft berichtet – muss der Autofahrer, obwohl er unschuldig ist, einen Teil des Schadens tragen. Die Betriebsgefahr des Autos ist der Grund dafür, so die Juristen. Diesmal haftet das Mädchen ganz allein.
O-Ton: Dieses Mal hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass das Kind die Einsichtsfähigkeit hatte, zu erkennen, dass es in diesem Moment die Straße nicht hätte überqueren dürfen, und entschieden, dass das Kind allein haftet in diesem Fall. Es war für die Fahrerin des Wagen auch nicht zu erkennen, dass das Kind herausspringen wird zwischen den parkenden Autos. Sie hätte den Unfall auch nicht vermeiden können, auch wenn sie ganz anders reagiert hätte. Es war für sie ein unvermeidbares Ereignis. – Länge 30 sec.
Mehr zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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