In Reisebussen müssen sich die Fahrgäste auf allen Plätzen anschnallen. Diese Gurtpflicht gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wer sich nicht anschnallt, riskiert, bei einer Verletzung mithaften zu müssen. So wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hatte.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Frau war nicht angeschnallt und der Bus fuhr mit nur 38 Stundenkilometern über doppelte Bahngleise. Die Frau wurde von ihrem Sitz hochgeschleudert und beim Zurückfallen brach ihr Lendenwirbel. Seitdem ist die Mobilität erheblich eingeschränkt. Und sie ist außerhalb des Hauses auf einen Rollstuhl angewiesen. Also dramatische Folgen eines eigentlich kleinen Unfalles. – Länge 22 sec.
Die Richter sprachen der Frau zwar ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu. Aber gleichzeitig legten sie ein Mitverschulden von 30 Prozent fest – weil die Dame nicht angeschnallt war.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Nicht angeschnallt im Reisebus – 30 Prozent weniger Schadensersatz
In Reisebussen müssen sich die Fahrgäste auf allen Plätzen anschnallen. Diese Gurtpflicht gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wer sich nicht anschnallt, riskiert, bei einer Verletzung mithaften zu müssen. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Die Anschnallpflicht in Reisebussen gibt es schon länger. Aber anders als im Auto, wo sich der Gurt durchgesetzt hat, ist es im Bus immer so eine zwiespältige Sache. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins mahnt daher:
O-Ton: Also auch in Bussen (DAV) immer anschnallen. Egal, ob der Busfahrer darauf hinweist oder nicht. Sobald Sie sehen, es sind Anschallgurte vorhanden, müssen Sie sich anschnallen. – Länge 10 sec.
Einen Unfall mit dramatischen Konsequenzen hatte nun das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden:
O-Ton: Die Frau war nicht angeschnallt und der Bus fuhr mit nur 38 Stundenkilometern über doppelte Bahngleise. Die Frau wurde von ihrem Sitz hochgeschleudert und beim Zurückfallen brach ihr Lendenwirbel. Seitdem ist die Mobilität erheblich eingeschränkt. Und sie ist außerhalb des Hauses auf einen Rollstuhl angewiesen. Also dramatische Folgen eines eigentlich kleinen Unfalles. – Länge 22 sec.
Die Richter sprachen der Frau zwar ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu. Aber gleichzeitig legten sie ein Mitverschulden von 30 Prozent fest – weil die Dame nicht angeschnallt war.
O-Ton SFX
Die Verkehrsrechtsanwälte warnen davor, sich nicht anzuschnallen. Nicht nur, dass der Schadensersatz wie in diesem Fall gekürzt werden kann. Die Unfallforschung zeigt, dass die meisten Opfer bei Reisebusunfällen nicht angeschnallt waren. Michael Weber, Leiter des Instituts für Unfallanalysen:
O-Ton: Weil durch die Fixierung in dem Sitz keine Gefahr besteht, dass man irgendwo anschlägt und der Gurt hält also an genau festgelegten Punkten den Körper, so dass eigentlich auch bei relativ hohen Anstoßgeschwindigkeiten wenig passiert. – Länge 15 sec.
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